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EuGH-Urteil: Schutz von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung



In einem wegweisenden Urteil vom 22. September 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zum Thema Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen getroffen. Dieses Urteil, das sich auf die Fälle C-518/20 und C-727/20 bezieht, klärt die Rechtslage hinsichtlich der Rechte von Arbeitnehmern, die aufgrund von Krankheit ihren bezahlten Jahresurlaub nicht nehmen konnten.

Hintergrund des Falles

Die Fälle betrafen zwei Arbeitnehmer: Einer war bei der Fraport AG beschäftigt, der andere beim St. Vincenz-Krankenhaus. Beide wurden während des Urlaubsjahres vollständig erwerbsunfähig bzw. arbeitsunfähig und waren somit nicht in der Lage, ihren Jahresurlaub zu nehmen. In beiden Fällen verfielen die Urlaubsansprüche gemäß nationaler Regelungen nach einem gewissen Übertragungszeitraum. Die Arbeitnehmer führten Klage, da sie der Auffassung waren, dass ihnen die Möglichkeit, den Urlaub zu nehmen, nicht rechtzeitig vom Arbeitgeber ermöglicht wurde.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH stellte fest, dass Artikel 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Artikel 31 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta einer nationalen Regelung entgegenstehen, die den Verfall von Urlaubsansprüchen ohne angemessene Maßnahmen des Arbeitgebers zulässt, den Arbeitnehmern die Ausübung ihres Rechts auf bezahlten Jahresurlaub zu ermöglichen.

Der Gerichtshof betonte, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ein fundamentaler Grundsatz des Sozialrechts der Union ist, der nicht durch nationale Regelungen eingeschränkt werden darf, die nicht in der Richtlinie vorgesehen sind. Der Urlaubsanspruch dient dazu, dass sich der Arbeitnehmer erholen und entspannen kann, was eine tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum voraussetzt.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil unterstreicht die Verantwortung von Arbeitgebern, proaktiv sicherzustellen, dass Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, ihren Urlaubsanspruch wahrzunehmen. Es stellt klar, dass der Anspruch auf Jahresurlaub nicht automatisch verfallen darf, ohne dass geprüft wurde, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Dies schützt Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit daran gehindert sind, ihren Urlaub zu nehmen, und sorgt dafür, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.

Fazit

Das Urteil des EuGH dient als wichtige Erinnerung daran, dass die Rechte von Arbeitnehmern auf Erholung und Freizeit von zentraler Bedeutung sind und durch die Gesetzgebung der EU sowie durch die Praktiken der Arbeitgeber unterstützt und respektiert werden müssen. Es verstärkt den Schutz für Arbeitnehmer, die wegen langfristiger Krankheit benachteiligt sind, und stellt sicher, dass ihre Urlaubsansprüche unter angemessenen Bedingungen erhalten bleiben.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie ihre Prozesse und Richtlinien überdenken müssen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ihren Mitarbeitern die ihnen zustehenden Rechte gewähren. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Handhabung von Urlaubsansprüchen in der gesamten EU haben und betont die Notwendigkeit einer fairen und gerechten Behandlung aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Gesundheitssituation.

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